Schwimmen
Liebe Eltern,
mit Beginn des neuen Schuljahres wird Ihr Kind am obligatorischen SCHWIMMUN-TERRICHT teilnehmen.
Dafür werden benötigt:
Badekappe (deutlich beschriftet mit dem Vornamen Ihres Kindes außen auf der Stirnseite; Buchstabenhöhe ca. 4 cm);
Badehose bzw. Badeanzug;
Handtuch;
Kamm;
Mütze für den Heimweg.
Bitte beschriften Sie jeden Gegenstand mit dem Namen Ihres Kindes. Beachten Sie bitte, dass Ohrringe laut Gesetz während des Schwimmunterrichtes nicht getragen werden dürfen.
Kinder, die aus gesundheitlichen Gründen nicht mitschwimmen können, bringen eine Entschuldigung der Eltern bzw. ein Arztattest mit.
Um die Gesundheit Ihres Kindes nicht zu gefährden, ist es notwendig, dass bei folgenden Krankheiten eine Bestätigung der Schwimmtauglichkeit durch den Arzt erfolgt:
Ohrenerkrankungen
Augenerkrankungen
Herz- Kreislauf-Erkrankungen
Erkrankungen der Bauchorgane (einschließlich Gelbsucht)
Blasen und Nierenerkrankungen
Zuckererkrankungen
Hauterkrankungen
Anfallsleiden
andere schwere chronische Erkrankungen
Mit freundlichen Grüßen
gez. Thümmel
Leiter des Schulschwimmzentrums

