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Hausordnung der Grundschule "Max Langer" Oderwitz

  1. Die 1. Unterrichtsstunde beginnt 07:55 Uhr.

    Einlass ist ab 07:30 Uhr.

    Die Abmeldung erkrankter oder entschuldigter Kinder erfolgt telefonisch bis spätestens 07:45 Uhr in der Schule oder im Hort.

    Unterrichts- / Pausenzeiten:
    1. Stunde: 07:55 Uhr - 08:40 Uhr
    2. Stunde: 08:55 Uhr - 09:40 Uhr
    3. Stunde: 10:00 Uhr - 10:45 Uhr
    4. Stunde: 10:55 Uhr - 11:40 Uhr
    5. Stunde: 12:00 Uhr - 12:45 Uhr
    6. Stunde: 12:55 Uhr - 13:40 Uhr

    Während der Unterrichtszeit darf kein Schüler ohne Genehmigung das Schulgelände verlassen.
     

  2. Es besteht für die Schüler Hausschuhpflicht im Schulhaus. Zur Aufbewahrung der Straßengarderobe sind ausschließlich die Garderoben zu nutzen. Die vorhandenen Haken sind klassenweise zugeteilt.

    Die Hausschuhe sind im Hausschuhbeutel aufzubewahren, beides ist mit Namen zu versehen. 

    Für Wertsachen haftet der Schulträger nicht. 

    Die Garderobe ist kein Aufenthaltsraum! Der Aufenthalt in der Garderobe ist nur zum Umziehen gestattet. 

    Jeder Schüler verhält sich kameradschaftlich! Das Verstecken und Herumwerfen von Kleidungsstücken und Schuhen ist verboten!
     

  3. Im Treppenhaus ist rechts zu gehen, nicht zu drängeln und nicht zu schreien. 

    Aus Sicherheitsgründen sind Treppen ansonsten freizuhalten!

    Jeder Schüler soll Erwachsene grüßen und gute Umgangsformen zeigen. 

    Den Anordnungen der Erwachsenen ist Folge zu leisten. 

    Es gilt das Prinzip der Höflichkeit und gegenseitigen Achtung.
     

  4. Toiletten sind keine Aufenthaltsräume! Die Fenster dürfen nicht geöffnet werden. Mit dem Toilettenpapier und den Papierhandtücher muss jeder sparsam umgehen.
     

  5. Frühstückspause ist die Pause nach der 1. Stunde. Das Essen und Trinken ist nur in den Zimmern gestattet.

    Die Pausen nach der 2. Stunde und 4. Stunde sind für alle Schüler Hofpause. 

    Die Schüler ziehen ihre Straßenbekleidung an. 

    Das Betreten der Grünflächen um den Pausenhof ist nicht gestattet. 

    Bei ungünstigem Wetter wird die Hofpause abgesagt. 


    Fenster bleiben in den Pausen geschlossen, Änderungen sind nur durch den aufsichtsführenden Lehrer möglich.
     

  6. Jeder Schüler achtet auf Ordnung, Sauberkeit und Disziplin im Schulgelände und im Schulhaus. 

    Es dürfen kein Papier und andere Gegenstände herumgeworfen und mutwillig Wände beschmutzt werden. 

    Schüler, die absichtlich oder grob fahrlässig Einrichtungsgegenstände, Unterrichtsmittel und Schulbücher zerstören oder beschädigen, werden zur Verantwortung gezogen. Wird einem Schüler ein Verstoß nachgewiesen, wird derjenige finanziell oder anderweitig zur Wiedergutmachung herangezogen.
     

  7. Der Ordnungsdienst jeder Klasse hat für Ordnung und Sauberkeit in den Zimmern zu sorgen.

    Er ist für die Tafelreinigung zu Beginn und nach Beendigung der Stunde und für die Beseitigung von Schmutz und Unrat nach dem Unterricht zuständig.


    Nach der letzten Stunde bzw. nach der Hausaufgabenzeit werden alle Stühle hochgestellt.
     

  8. Die Benutzung von Mobiltelefonen und Smart Watches sind auf dem Schulgelände nicht gestattet. Zuwiderhandlungen führen zum Entzug der Geräte und werden zum Schuljahresende zurückgegeben.
     

  9. Die Benutzung des Fahrradstandes ist nur den Schülern gestattet, die eine Erlaubnis der Eltern vorgelegt haben. Im Schulgelände gilt die StVO. Die Radfahrer steigen auf dem Schulgelände ab und schieben das Fahrrad.

    Zuwiderhandlungen führen zum Entzug der Fahrraderlaubnis.
     

  10. Der Besitz und der Konsum von Cannabis in der Schule und in Sichtweite der Schule ist verboten.
     

  11. Es ist nicht gestattet, Kinder, Lehrkräfte, Erzieher sowie alle in der Schule und im Hort beschäftigten Personen ohne deren Wissen und Einverständnis zu fotografieren.
     

  12. Schulwege sind nur die in den Belehrungen bekannt gegebenen Straßen und Wege.

    Für alle anderen Wege und Umwege besteht keinerlei Versicherungsschutz für die Schüler.

    Für die Fahrschüler trifft das ebenfalls zu.
     

  13. Tiere sind auf dem Schulgelände nicht gestattet.
     

  14. Die vorliegende Hausordnung ist für alle Schüler Pflicht.

    Verstöße gegen die Hausordnung werden nach dem im Schulgesetz für den Freistaat Sachsen festgelegten Ordnungsmaßnahmen geahndet.

    Das sind:
    1. der schriftliche Tadel durch den Klassenleiter
    2. der schriftliche Verweis durch den Klassenleiter
    3. der schriftliche Verweis durch den Schulleiter
    4. die Überweisung in eine andere Klasse gleicher Jahrgangsstufe.

 

 

Oderwitz, den 10.06.2025

 

Geändert mit Beschluss der Schulkonferenz vom 03.06.2025

Änderung vom 10.06.2025

Änderung vom 30.05.2024

Änderung vom 01.08.2011

Änderung vom 01.01.2021